Netz Informations Sicherheit 2

Was ist NIS2?

Die zweite Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus der Netz- und Informationssysteme in der Union (NIS2) ist ein Meilenstein für die Cybersicherheit in Europa. Sie setzt auf den Erfolg der vorherigen NIS-Richtlinie auf und erweitert die Verpflichtungen für Betreiber wesentlicher Dienstleistungen (OES) sowie digitale Diensteanbieter (DSP). Diese Richtlinie ist darauf ausgerichtet, die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen in der Europäischen Union zu gewährleisten und die Reaktionsfähigkeit auf Cyberbedrohungen zu verbessern.

  1. Betreiber wesentlicher Dienstleistungen (OES): Dies bezieht sich auf Organisationen, die als wesentliche Dienstleister in kritischen Sektoren gelten, wie z. B. Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen und digitale Infrastrukturen. Die genaue Definition der betroffenen Sektoren variiert je nach nationaler Umsetzung der NIS2-Richtlinie.
  2. Digitale Diensteanbieter (DSP): Diese Kategorie umfasst Unternehmen, die digitale Dienste anbieten, wie Online-Marktplätze, Cloud-Computing-Dienste und soziale Netzwerke. Die NIS2-Richtlinie legt verschiedene Schwellenwerte für die Inanspruchnahme von Diensten fest, um zu bestimmen, welche digitalen Diensteanbieter von der Richtlinie erfasst werden.
  3. Die NIS2-Richtlinie bezieht sich nicht nur auf die direkten Betreiber wesentlicher Dienstleistungen (OES) und digitale Diensteanbieter (DSP), sondern hat auch Auswirkungen auf die Lieferkette und die Beziehungen zwischen verschiedenen Akteuren in der digitalen Wertschöpfungskette. Hier sind einige Punkte, die die Lieferkette betreffen können:
  4. Lieferantenbeziehungen und Sicherheitsanforderungen: OES und DSP müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten und Dienstleister angemessene Sicherheitsstandards einhalten. Dies kann die Integration spezifischer Sicherheitsanforderungen in Verträge und Vereinbarungen einschließen, um sicherzustellen, dass die gesamte Lieferkette geschützt ist.
  5. Risikobewertung in der Lieferkette: Unternehmen müssen eine Risikobewertung für ihre Lieferkette durchführen, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dies kann auch die Bewertung der Cybersicherheitspraktiken von Lieferanten und Dienstleistern einschließen.
  6. Kollaboration und Informationsaustausch: Die NIS2-Richtlinie fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Akteuren der Lieferkette. Dies kann die Meldung von Sicherheitsvorfällen, Bedrohungen und Schwachstellen umfassen, um die Gesamtsicherheit zu stärken.
  7. Kontinuitätsplanung in der Lieferkette: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferkette widerstandsfähig gegenüber Cyberbedrohungen ist. Dies kann die Implementierung von Notfallplänen und Kontinuitätsmaßnahmen in der gesamten Lieferkette umfassen.
  8. Sicherheitsbewusstsein in der Lieferkette: Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen sollten nicht nur für die eigenen Mitarbeiter, sondern auch für Partner in der Lieferkette bereitgestellt werden, um das Bewusstsein für Cybersicherheit zu stärken.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genaue Umsetzung dieser Punkte je nach nationaler Umsetzung der NIS2-Richtlinie variieren kann. Unternehmen sollten die spezifischen Anforderungen ihres Landes berücksichtigen und eng mit ihren Lieferanten und Partnern zusammenarbeiten, um eine umfassende Cybersicherheitsstrategie in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten.